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Blog-Beiträge zum Thema: TreatyOverride

Die neue Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG gilt in allen offenen Fällen - Prüfschema der Neuregelung

Die Kapitalertragsteuerfreistellung von deutschen Dividenden, die ins Ausland gezahlt werden, ist für viele Steuerpflichtige von großer Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Strukturen sind Substanz und eine wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland wesentliche Voraussetzungen. Sind diese nicht gegeben, kann die Kapitalertragsteuerfreistellung deutscher Dividenden, die an ausländische Gesellschaften gezahlt werden, verneint werden. § 50d Abs. 3 EStG soll in diesem Zusammenhang verhindern, dass eine ausländische Gesellschaft zwischen den ausländischen Steuerpflichtigen und die inländische Einkunftsquelle geschaltet wird, um Steuervorteile zu erlangen, die bei einer direkten Erzielung der Einkünfte nicht möglich wären.

TAX TOWN ➜ Der Blog für das internationale Steuerrecht vom Steuerberater Frankus, Ihrem Experten für die internationale Steuerberatung mit Sitz in Düsseldorf.

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